Sicher unterwegs – mit der Videodatensicherung der BVG

Kamera läuft! Aber wo landen die Daten?

Die Videodatensicherung und Videoüberwachung der BVG auf einen Blick.

Wie Videodatensicherung im ÖPNV der BVG funktioniert.

Die Videodatensicherung ist eine sensible Sache, da diese Aufzeichnungen von Videomaterial im öffentlichen Raum bei Menschen ambivalente Gefühle hervorrufen könnten. In erster Instanz tragen Videoaufzeichnungen aber dazu bei, das Sicherheitsgefühl an öffentlichen Plätzen zu erhöhen und auch bei der Verfolgung von Straftaten sind Bildaufnahmen oft unverzichtbar. Denn deine Sicherheit ist uns sehr wichtig. Aber was passiert langfristig mit unseren Daten? Seit 2022 sind neben der gesamten BVG Fahrzeugflotte auch alle U-Bahnhöfe vollständig mit Videotechnik, bzw. einer Videoüberwachung, ausgestattet. Wir sprechen hier also von fast 7.000 Kameras, die rund um die Uhr alles im Blick haben.

Wir wollen euch an dieser Stelle vor allem darüber informieren, was mit den Videoaufnahmen der Videoüberwachung von U-Bahnhöfen und BVG Fahrzeugen passiert und wie Sie euch im Ernstfall helfen können, solltet ihr ein negatives Erlebnis beobachtet oder gar selbst erlebt habt.

Ein kurzer Zwischenstopp an unserer Notrufsäule

Bevor wir jedoch über die konkrete Vorgehensweise sprechen, sollte immer klar sein: während oder kurz nachdem etwas Negatives passiert ist, solltet ihr euch immer zuerst mit unserem Sicherheitspersonal über die Notrufsäulen, der Polizei unter 110, oder auch mit der Feuerwehr unter 112 in Verbindung setzen.

Videodatensicherung in der BVG: so gehst du vor!

Solltet ihr aufgrund eines unangenehmen Vorfalls in unseren U-Bahnhöfen oder Fahrzeugen Videodaten für die Verfolgung von einer oder mehrerer Straftaten benötigen, ist der Ablauf folgendermaßen:

Bitte nutze bei einem Vorfall (z.B. Taschendiebstal) unsere Notrufsäulen, lasse dich mit unseren Kolleg*innen verbinden oder melde dich direkt beim Fahrpersonal. Hier wird dir am schnellsten geholfen und gegebenenfalls die Polizei oder Feuerwehr durch uns an den Ort des Geschehens geleitet. Bitte beachte: die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei Berlin muss erfolgen und ist essenziell. Alternativ kannst du natürlich auch direkt die Polizei kontaktieren und den Vorfall dort zur Anzeige bringen. Generell wichtig: nur die Polizei kann Videodaten anfordern und einsehen. Sobald eine Anzeige erfolgt ist, fordert die Polizei die benötigten Videodaten bei uns an. An Privatpersonen werden aus rechtlichen Gründen keine Aufnahmen oder ähnliches zur Verfügung gestellt.

Manchmal stellt eine Notlage alles auf den Kopf und du vergisst noch vor Ort uns über die Notrufsäule zu kontaktieren. Abseits davon oder der Polizei, ist es selbstverständlich auch möglich uns über unsere Servicekanäle oder unter info@bvg.de zu kontaktieren.

Auch wenn wir die Videodaten nicht an Privatpersonen aushändigen dürfen, können wir uns bemühen, dass die automatisch gesicherten Videodaten, welche nach 48 Stunden automatisch gelöscht werden, ermittelt werden können. Abgesehen davon, liegt uns viel daran über jegliche Art von negativen Ereignissen in Kenntnis gesetzt zu werden, um unsere Sicherheitsmaßnahmen anzupassen und bei Bedarf zu verstärken. Wie bereits erwähnt, solltest du dich aber in jedem Fall als erste Anlaufstelle an unsere Notruf- und Informationssäule oder unser Fahrpersonal wenden.

Was wird  in der Videoüberwachung aufgezeichnet?

Unsere Fahrzeuge und U-Bahnhöfe sind alle videoüberwacht und ausreichend mit Kameras ausgestattet. Sie machen entsprechend umfangreich Videoaufnahmen, Tonaufnahmen erfolgen allerdings nicht!

Die BVG unterliegt als landeseigenes Unternehmen dem Berliner Datenschutzgesetz. Solltet ihr weitere Fragen oder Informationen hinsichtlich des Datenschutzes benötigen, schaut gerne unter diesem Link vorbei.

Zusammenfassung

Zusammengefasst lässt sich also festhalten, dass wir Videodaten in unseren Fahrzeugen und U-Bahnhöfen dokumentieren und automatisch für 48 Stunden speichern, danach werden sie automatisch gelöscht. Alle U-Bahnhöfe und Fahrzeuge der BVG sind videoüberwacht. Sollten die Videodaten in Zusammenhang mit einer Straftat benötigt werden, muss der Vorfall zunächst polizeilich gemeldet und zur Anzeige gebracht werden, damit diese dann die benötigten Videodaten bei uns anfordern kann. Parallel dazu auch uns als BVG über den Vorfall benachrichtigen und dabei auch klar erwähnen, dass die Videodaten zur Strafermittlung benötigt werden. Auch hier ist wieder eine gemeinsame Zusammenarbeit notwendig. Dies machst du am besten über unsere Notfall- und Informationssäule.