Sicher unterwegs – mit der Videodatensicherung der BVG

Kamera läuft! Aber wo landen die Daten?

Die Videodatensicherung und Videoüberwachung der BVG auf einen Blick.

Wie Videodatensicherung im ÖPNV der BVG funktioniert.

Die Videodatensicherung ist eine hochsensible Sache, da diese Aufzeichnungen von Videomaterial im öffentlichen Raum bei vielen Menschen eher ambivalente Gefühle hervorrufen. In erster Instanz können Videoaufzeichnungen dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl an öffentlichen Plätzen zu erhöhen und auch bei der Verfolgung von Straftaten sind Bildaufnahmen oft unverzichtbar. Denn deine Sicherheit ist uns sehr wichtig. Aber was passiert langfristig mit unseren Daten? Seit 2022 sind neben der gesamten BVG Fahrzeugflotte auch alle U-Bahnhöfe vollständig mit Videotechnik, bzw. einer Videoüberwachung, ausgestattet. Wir sprechen hier also von fast 7.000 Kameras. Und die dokumentieren nicht nur, wenn Müll daneben geworfen wird oder Fahrgäste ungeniert beim Popeln erwischt werden.

Wir wollen euch an dieser Stelle vor allem darüber informieren, was mit den Videoaufnahmen der Videoüberwachung von U-Bahnhöfen und BVG Fahrzeugen passiert und wie Sie euch im Ernstfall helfen können, solltet ihr ein negatives Erlebnis beobachtet oder gar selbst erlebt habt.

Ein kurzer Zwischenstopp an unserer Notrufsäule

Bevor wir jedoch über die konkrete Vorgehensweise sprechen, sollte immer klar sein: während oder kurz nachdem etwas Negatives passiert ist, solltet ihr euch immer zuerst mit unserem Sicherheitspersonal über die Notrufsäulen, der Polizei unter 110, oder auch mit der Feuerwehr unter 112 in Verbindung setzen.

Videodatensicherung in der BVG: so gehst du vor!

Solltet ihr aufgrund eines unangenehmen Vorfalls in unseren U-Bahnhöfen oder Fahrzeugen Videodaten für die Verfolgung von einer oder mehreren Straftaten benötigen, ist der Ablauf folgendermaßen:

Zunächst einmal müsst ihr euch bei der Polizei melden und den Vorfall dort zur Anzeige bringen. Sobald dies erfolgt ist, kann die Polizei die benötigten Videodaten bei uns anfordern. Bitte beachte: die Kontaktaufnahme via der Polizei Berlin ist essenziell. An Privatpersonen werden aus nachvollziehbaren Gründen keine Aufnahmen oder ähnliches zur Verfügung gestellt. Ihr könnt die Videodaten maximal bei uns auf Anfrage abspeichern lassen, jedoch nicht ausgehändigt bekommen.

Meldet euch abseits von der Polizei, wenn möglich, außerdem über unsere Servicekanäle oder unter info@bvg.de. Auch wenn wir die Videodaten nicht aushändigen dürfen, können wir definitiv veranlassen, dass die automatisch gesicherten Videodaten, welche normalerweise nach 48 Stunden automatisch gelöscht werden müssen, gesichert werden können. Davon abgesehen liegt uns viel daran über jegliche Art von negativen Ereignissen in Kenntnis gesetzt zu werden, um unsere Sicherheitsmaßnahmen anzupassen und bei Bedarf zu verstärken.

Was wird  in der Videoüberwachung aufgezeichnet?

Unsere Fahrzeuge und U-Bahnhöfe sind alle videoüberwacht und ausreichend mit Kameras ausgestattet. Sie machen auch entsprechende Videoaufnahmen, Tonaufnahmen erfolgen allerdings nicht!

Die BVG unterliegt als landeseigenes Unternehmen dem Berliner Datenschutzgesetz. Solltet ihr weitere Fragen oder Informationen hinsichtlich des Datenschutzes benötigen, schaut gerne unter diesem Link vorbei.

Zusammenfassung

Zusammengefasst lässt sich also festhalten, dass wir Videodaten in unseren Fahrzeugen und U-Bahnhöfen dokumentieren und automatisch für 48 Stunden speichern, danach werden sie gelöscht. Alle U-Bahnhöfe und Fahrzeuge der BVG sind videoüberwacht. Sollten die Videodaten in Zusammenhang mit einer Straftat benötigt werden, muss der Vorfall zunächst polizeilich gemeldet und zur Anzeige gebracht werden, damit diese dann die benötigten Videodaten bei uns anfordern kann. Parallel dazu auch uns als BVG über den Vorfall benachrichtigen und dabei auch klar erwähnen, dass die Videodaten zur Strafermittlung benötigt werden. Auch hier ist wieder eine gemeinsame Zusammenarbeit notwendig.