Tarifverhandlungen und Streik bei der BVG
– Worum geht es?

Wir befinden uns gerade in einer Phase wichtiger Entscheidungen: Am 24. Januar 2024 starteten die Tarifverhandlungen für die Mitarbeiter*innen der BVG.

Tarif – Was?

Am 5. Dezember 2023 übergab die Verdi (Verhandlungspartner 1/ Gewerkschaft*) einen Forderungskatalog an die BVG als Arbeitgeberin (Verhandlungspartner 2). In diesem Katalog sind alle Forderungen der Gewerkschaft definiert, die für den nächsten Tarifvertrag neu bestimmt werden sollen. In der bevorstehenden Tarifrunde setzen sich also beide Parteien zusammen und verhandeln anhand dieses Forderungskatalogs.

Zwei unterschiedliche Tarifverträge: Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag

Um zu verstehen, welcher Vertrag neu verhandelt wird, müssen wir zunächst hervorheben, dass es für den Berliner Nahverkehr einen Manteltarif- und einen Entgelttarifvertrag gibt. Der Manteltarifvertrag umfasst die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Pausen- und Ruhezeiten. Dieser Vertrag ist langfristig ausgerichtet. Die Rahmenbedingungen im Manteltarifvertrag stehen nicht direkt mit der finanziellen Entlohnung in Verbindung. Dafür gibt es den Entgelttarifvertrag. Dieser enthält die genaue Höhe der monatlichen Bezahlung. Er bedient oft nur einen kurzen Zeitraum. In den Tarifverhandlungen 2024 geht es ausschließlich um den Manteltarifvertrag.

Good to know: Die Entgelte werden erst im Jahr 2025 neu verhandelt. Der Entgelttarifvertrag ist kein Bestandteil der aktuellen Verhandlungen.

Wie funktionieren Tarifverhandlungen?

Wie eine Tarifverhandlung vonstattengeht, ist weniger kompliziert als gedacht. Alles beginnt damit, dass der bisherige Tarifvertrag (TV-N*) fristgerecht zum 31.12.2023 durch Verdi als Tarifführende Gewerkschaft gekündigt wurde. Die Gewerkschaft schnürt dann ein „Paket“ an Forderungen der bei der BVG tätigen Verdi-Mitglieder gegenüber der BVG als Arbeitgeberin. Dann nehmen die Verhandlungen ihren Lauf. Während der Verhandlungsphase kann es zu einem Warnstreik* der Beschäftigten kommen, um Druck auf die Arbeitgeberin auszuüben. Ziel der Verhandlung ist es, dass beide Seiten sich einigen und für die Arbeitnehmer*innen gute und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen schaffen.

Warnstreik oder Streik – wichtiger Unterschied

Ein Warnstreik ist eine meist kurze und befristete Niederlegung der Arbeit, seitens der Arbeitnehmer*innen. Ziel der Arbeitsniederlegung ist es die Arbeitgeber zu einem Angebot zu bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot zu protestieren. Warnstreiks gelten als ein effektives Druckmittel und sind ebenso, wie Vollstreiks verfassungsrechtlich als Grundrecht garantiert. Das Streikrecht bezieht sich auf die „Koalitions- und Vereinsfreiheit“, welche im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Absatz 3). Somit dürfen sich Arbeitnehmer*innen an einem Warnstreik beteiligen, unabhängig ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Entsprechend muss, wer an einem Warnstreik teilnimmt, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Zu einem „ordentlichen“ Streik, der auch über mehrere Tage andauern kann, kommt es erst, wenn vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um zu einer Einigung in den Verhandlungen zu kommen. Es gibt dann eine sogenannte „Urabstimmung“. Wenn bei dieser Abstimmung mehr als 75% der Verdi-Mitglieder innerhalb der BVG für einen Streik stimmen, kann gestreikt werden. Wesentlich hierbei ist, dass die BVG nicht selbst streikt, sondern diese durch die Gewerkschaft (Verdi) bestreikt wird.

Ausblick

Wir sind eine sichere Arbeitgeberin mit vielen Vorteilen für unsere Arbeitnehmer*innen. Trotz der herausfordernden Arbeitsmarktlage haben wir es 2023 bis Ende November geschafft,1.512 neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Das macht uns stolz! Unsere Personalvorständin Jenny Zeller sieht in den bevorstehenden Tarifverhandlungen eine große Möglichkeit, für die BVGer*innen und die BVG einen Tarifvertrag „Zukunft“ zu schaffen.

Ganz wichtig:

Bitte beachtet, dass der Betrieb nicht direkt mit dem Ende eines Streiks reibungslos laufen kann. Das Fahrpersonal und ein Großteil unserer Fahrzeuge befinden sich zum Zeitpunkt des Streikendes noch nicht an den vorgesehenen Einsatzorten im Berliner Stadtgebiet und müssen erst von unseren Betriebshöfen starten. Bis in der ganzen Stadt wieder alles wie gewohnt läuft, kann es deshalb bis zu drei Stunden nach offiziellem Streikende dauern.

Tarifrunde - LEXIKON

*Gewerkschaft, die Substantiv, feminin
Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die Interessen der Arbeitnehmer*innen vertritt und fördert. Sie setzt sich für die Rechte und Belange der Beschäftigten ein und verhandelt in Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern. Wir können uns eine Gewerkschaft als kollektive Stimme vorstellen, die die Interessen der Beschäftigten schützt. Als Arbeitnehmer zahlst du einen Mitgliedsbeitrag, wenn du in die Gewerkschaft eintrittst.

*Streik, der Substantiv, maskulin
Ein Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung, bei der Arbeitnehmer*innen gemeinsam und zeitweise ihre Arbeit einstellen, um bestimmte Forderungen oder Interessen gegenüber ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Streiks werden oft von Gewerkschaften initiiert, die im Namen ihrer Mitglieder Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen.

*Tarifvertrag, der Substantiv, maskulin
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (oder ihren Vertretern, wie Gewerkschaften). Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen, oder Gehälter. Tarifverträge dienen dazu, faire und einheitliche Standards für bestimmte Branchen oder Berufe festzulegen und den Arbeitnehmer*innen Schutz und Sicherheit zu bieten.

*TV-N Vertrag, der Substantiv, maskulin
Seit dem 01.09.2005 gilt für alle Mitarbeiter*innen der BVG und der BVG-Tochter BT GmbH der Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N Berlin). Dieser Vertrag legt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Schutzbestimmungen für die Angestellten in den beiden Nahverkehrsunternehmen fest. Die Gehälter sind in verschiedenen Entgeltgruppen festgelegt, und der TV-N enthält auch Richtlinien zur Einstufung in diese Gruppen. Es ist wichtig zu beachten, dass der TV-N Berlin nicht für Auszubildende, Volontäre und Praktikanten gilt.