E-Tretroller oder auch als E-Scooter bzw. E-Roller bekannt, haben in den letzten Jahren stark an Popularität zugenommen. Verschiedenste Altersgruppen nutzen das Gefährt und entsprechend haben auch wir als BVG immer mehr Kontakt mit diesem Fortbewegungsmittel. Ob nun als Angebot an unseren Jelbi Stationen, als Blockade im Gleisbett, als Fundstück im Fundbüro oder aber auch als Mitnahmeobjekt in unseren Fahrzeugen. Und da ist der springende Punkt, denn seit dem 01 Mai 2024 ist die Mitnahme in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen der BVG verboten.
Warum sind E-Roller in den Fahrzeugen der BVG verboten?
Diese Entscheidung und das entsprechende Verbot erfolgte durch die Empfehlung des Verbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen). Der Grund dafür sind nicht auszureichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus in den E-Tretrollern. In den erstellten brandschutztechnischen Gutachten wurden bisher unzureichende Normen und Sicherheitsstandards für die in diesen Fahrzeugen verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.
Da für uns wie immer die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden an oberste Stelle steht, ist die Mitnahme somit nicht möglich. Allerdings werden die weiteren technische Entwicklungen bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten weiterhin fortlaufend beobachtet, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren. Sollte es hierzu Änderungen in den Beförderungsbedingungen geben, werden wir euch als BVG selbstverständlich darüber informieren.
Darf ich mein E-Fahrrad mitnehmen?
Falls sich nun jemand die Frage stellt, ob denn alle elektrischen Gefährte in den Fahrzeugen und Bahnhöfen der BVG untersagt sind, können wir klar mit einem „Nein“ antworten. Die Mitnahme muss selbstverständlich den vorgesetzten Normen und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Akkus weiterer E-Gefährten entspricht den Normen und Sicherheitsstandards und somit dürfen diese weiterhin mitgenommen werden.
Hierzu zählen: E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß den Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.
Fazit
Seit dem 01 Mai 2024 ist die Mitnahme von E-Tretroller auch bekannt als E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln (sprich Bus, Straßenbahn und U-Bahn) und Bahnhöfen der BVG verboten. Das Verbot erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen. Das konkrete Verbot, wo es schriftlich verankert ist und was sonst noch so gilt, findet ihr in ausführlicher Form hier: BVG-Nutzungsordnung. Sollte sich die Sachlage hinsichtlich des Verbotes und der Mitnahme ändern, werden wir euch selbstverständlich darüber informieren.