Tarif – Was?
Ein Tarifvertrag ist im Wesentlichen eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, der die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern festlegt. In unserem Falle bedeutet das konkret: je nach Tariflaufzeit wird in regelmäßigen Abständen ein neuer Tarifvertrag zwischen ver.di (Verhandlungspartner 1 / Gewerkschaft) und der BVG als Arbeitgeberin (Verhandlungspartner 2) verhandelt. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Tarifverträge, welche wir im Folgenden noch genauer beleuchten werden. Je nach Tarifvertrag wird anhand des Forderungskatalogs, welchen die ver.di an die BVG übergibt, diskutiert und verhandelt. In dem Forderungskatalog sind alle Forderungen der Gewerkschaft aufgelistet und inhaltlich definiert, die für den nächsten Tarifvertrag neu bestimmt werden sollen.
Zwei unterschiedliche Tarifverträge: Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag
Um zu verstehen, welcher Vertrag neu verhandelt wird, müssen wir zunächst hervorheben, dass es für den Berliner Nahverkehr einen Manteltarif- und einen Entgelttarifvertrag gibt. Der Manteltarifvertrag umfasst die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Pausen- und Ruhezeiten. Dieser Vertrag ist langfristig ausgerichtet. Die Rahmenbedingungen im Manteltarifvertrag stehen nicht direkt mit der finanziellen Entlohnung in Verbindung. Dafür gibt es den Entgelttarifvertrag. Dieser enthält die genaue Höhe der monatlichen Bezahlung. Er bedient oft nur einen kurzen Zeitraum. In den Tarifverhandlungen 2024 ging es beispielsweise ausschließlich um den Manteltarifvertrag. 2025 werden die Entgelte neu verhandelt.
Wie funktionieren Tarifverhandlungen?
Wie eine Tarifverhandlung vonstattengeht, ist weniger kompliziert als gedacht. Alles beginnt damit, dass der bisherige Tarifvertrag (TV-N) durch ver.di als Tarifführende Gewerkschaft fristgerecht gekündigt wird. Die Gewerkschaft schnürt dann ein „Paket“ an Forderungen der bei der BVG tätigen ver.di-Mitglieder*innen gegenüber der BVG als Arbeitgeberin. Dann nehmen die Verhandlungen ihren Lauf. Während der Verhandlungsphase kann es zu einem Warnstreik der Beschäftigten kommen, um Druck auf die Arbeitgeberin auszuüben. Ziel der Verhandlung ist es, dass beide Seiten sich einigen und für die Arbeitnehmer*innen gute und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen schaffen.
Warnstreik oder Streik – wichtiger Unterschied
Ein Warnstreik ist eine meist kurze und befristete Niederlegung der Arbeit, seitens der Arbeitnehmer*innen. Ziel der Arbeitsniederlegung ist es die Arbeitgeber zu einem Angebot zu bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot zu protestieren. Warnstreiks gelten als ein effektives Druckmittel und sind ebenso, wie Vollstreiks verfassungsrechtlich als Grundrecht garantiert. Das Streikrecht bezieht sich auf die „Koalitions- und Vereinsfreiheit“, welche im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Absatz 3). Somit dürfen sich Arbeitnehmer*innen an einem Warnstreik beteiligen, unabhängig ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Entsprechend muss, wer an einem Warnstreik teilnimmt, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Zu einem „ordentlichen“ Streik, der auch über mehrere Tage andauern kann, kommt es erst, wenn vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um zu einer Einigung in den Verhandlungen zu kommen. Es gibt dann eine sogenannte „Urabstimmung“. Wenn bei dieser Abstimmung mehr als 75 % der ver.di-Mitglieder innerhalb der BVG für einen Streik stimmen, kommt es zu einem BVG Streik. Wesentlich hierbei ist, dass die BVG nicht selbst streikt, sondern diese durch die Gewerkschaft (ver.di) bestreikt wird.
Ausblick
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass solche Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebenden für Arbeitnehmende essenziell sind – aber eben auch nicht ganz unkompliziert. Bis ein neuer Tarifvertrag verhandelt ist und sich beide Parteien einig sind kann es etwas dauern und es kann während den Verhandlungen auch vorkommen, dass die BVG bestreikt wird. Deswegen möchten wir euch daher an dieser Stelle bitten, egal, ob es zum BVG Streik kommt oder auch nicht, habt etwas Geduld und Verständnis. Für die streikenden Instanzen geht es um wichtige und zukunftsweisende Themen.
TIPP: Hier kannst du dich jederzeit darüber informieren, ob es momentan einen BVG momentan bestreikt wird oder nicht.
Ganz wichtig beim BVG Streik:
Bitte beachtet, dass im Falle eines BVG Streiks, der Betrieb nicht direkt mit dem Ende eines Streiks reibungslos laufen kann. Das Fahrpersonal und ein Großteil unserer Fahrzeuge befinden sich zum Zeitpunkt des Streik-Endes noch nicht an den vorgesehenen Einsatzorten im Berliner Stadtgebiet und müssen erst von unseren Betriebshöfen starten. Bis in der ganzen Stadt wieder alles wie gewohnt läuft, kann es deshalb bis zu einigen Stunden nach offiziellem Streik-Ende dauern.
Tarifrunde und BVG Streik - LEXIKON
Gewerkschaft, die Substantiv, feminin
Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, die Interessen der Arbeitnehmer*innen vertritt und fördert. Sie setzt sich für die Rechte und Belange der Beschäftigten ein und verhandelt in Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern. Wir können uns eine Gewerkschaft als kollektive Stimme vorstellen, die die Interessen der Beschäftigten schützt. Als Arbeitnehmer*in zahlst du einen Mitgliedsbeitrag, wenn du in die Gewerkschaft eintrittst.
Streik, der Substantiv, maskulin
Ein Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung, bei der Arbeitnehmer*innen gemeinsam und zeitweise ihre Arbeit einstellen, um bestimmte Forderungen oder Interessen gegenüber ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Streiks werden oft von Gewerkschaften initiiert, die im Namen ihrer Mitglieder*innen Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen.
Tarifvertrag, der Substantiv, maskulin
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden (oder ihren Vertretern, wie Gewerkschaften). Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen, oder Gehälter. Tarifverträge dienen dazu, faire und einheitliche Standards für bestimmte Branchen oder Berufe festzulegen und den Arbeitnehmer*innen Schutz und Sicherheit zu bieten.
TV-N Vertrag, der Substantiv, maskulin
Seit dem 01.09.2005 gilt für alle Mitarbeiter*innen der BVG und der BVG-Tochter BT GmbH der Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N Berlin). Dieser Vertrag legt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Schutzbestimmungen für die Angestellten in den beiden Nahverkehrsunternehmen fest. Die Gehälter sind in verschiedenen Entgeltgruppen festgelegt, und der TV-N enthält auch Richtlinien zur Einstufung in diese Gruppen. Es ist wichtig zu beachten, dass der TV-N Berlin nicht für Auszubildende, Volontär*innen und Praktikant*innen gilt.