Alles im Blick:
Einsatz von Bodycams im Nahverkehr geprüft

Der Name bringt es direkt auf den Punkt: Am Körper angebrachte Kameras. Am 11.03.2024 startete die BVG mit dem neuen Pilotprojekt “Bodycams”, welches für mehr Sicherheit und zur Aufklärung von Vorfällen dienen soll. Das Projekt lief bis September 2025 mit mehreren Sicherheitsstreifen an Schwerpunktbahnhöfen und wird anschließend fortgesetzt. Der Einsatz solcher Bodycams an sich ist ziemlich simpel, soll jedoch mit großer Wirkung der Gewaltprävention und wenn notwendig der Beweissicherung durch die Dokumentation des Einsatzgeschehens dienen. 

Warum werden zukünftig Bodycams eingesetzt? 

Der Einsatz von Bodycams hat nicht nur die Beweissicherung zum Hintergrund, sondern soll vordergründig vor allem der Gewaltprävention und der Sicherheit dienen. Studien gehen davon aus, dass sie deeskalierend wirken, das Sicherheitsempfinden seitens der Fahrgäste erhöhen und bei Gewalt- und Straftaten durch objektive Beweise der Videoaufzeichnung aus nächster Distanz die Fälle besser aufklären können.

Selbstverständlich steht auch der Schutz unseres Sicherheitspersonals mit im Fokus. Durch die erkennbare Kamera am Körper des Sicherheitspersonals soll in aggressiven Momenten eine Straftat oder Körperverletzung gegen unsere Kolleg*innen bereits vorab verhindert werden, da sich der Gegenüber einer eventuellen Aufnahme durch die sichtbare Kamera bewusst wird. Eine Armbinde mit dem Aufdruck „Video Bodycam“ weist zudem deutlich sichtbar auf das Gerät hin. Die Teams werden vorab geschult und zu Datenschutzthemen aufgeklärt.

Was ist mit dem Datenschutz? 

Natürlich gibt es Regeln und Gesetze, die beim Einsatz der Bodycams eingehalten werden müssen. Aus Datenschutzgründen dürfen die Bodycams vom Sicherheitspersonal nur in wenigen Situation aktiviert werden und das muss auch laut und deutlich angekündigt werden. Sprich, die Kameras laufen nicht kontinuierlich und nehmen auch nicht wahllos Personen und Geschehnisse auf. Sollte es zu Aufnahmen kommen, werden diese spätestens nach Ablauf von 48 Stunden, wie bei der Videodatensicherung der BVG üblich, gelöscht. Für Zwecke der Beweissicherung erforderliche Bildsequenzen müssen von den Ermittlungsbehörden (also Polizei) angefragt werden und werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Unser barrierefreier Flyer (PDF) für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Transparenz.

Wie geht es nach der Pilotphase weiter?

Künftig sollen Bodycams dauerhaft eingesetzt und somit das seit Frühjahr 2024 laufende Pilotprojekt in den Regelbetrieb überführen. Zunächst sollen 20, später bis zu 40 Kameras für mindestens drei Jahre angemietet werden, um potenziell gefährliche Situationen zu entschärfen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die sichtbare Präsenz der Geräte in über 400 Einsätzen deeskalierend wirkt und so zur Sicherheit von Mitarbeitenden und Mitfahrenden beiträgt. Die Nutzung der Kameras bleibt für das BVG-Personal selbstverständlich weiterhin freiwillig und der Einsatz erfolgt nur nach hörbarem Hinweis und in notwendigen Situationen, wobei die Speicherung der Daten abgestuft und in Abstimmung mit der Datenschutzbehörde geregelt ist. Über mögliche Erweiterungen des Einsatzes, etwa für Ticketkontrollen, wird nach Abschluss der nächsten Evaluation entschieden. (Stand 08/2025)