Dürfen in BVG Fahrzeugen und Bahnhöfen Musik gespielt werden?
Die Berliner U-Bahnhöfe sind schon seit fast 40 Jahren Stationen und Bühnen zugleich. Anlässlich Berlins 750-Jahr-Feier traten 1987 erstmals Straßenmusiker*innen in den heiligen Hallen der BVG auf. Nur während der Coronapandemie war es hier kurz mucksmäuschenstill, doch seit 2023 dürfen sich Musiker*innen wieder künstlerisch ausleben.
An ausgewählten Standorten kann jeder und jede sein musikalisches Talent beweisen. Diese Standorte findest du auf rund 40 Bahnhöfen und du kannst sie anhand der Beschilderung und dem Piktogramm erkennen. Die Bühnen sind (im Sinne der Barrierefreiheit) so gewählt worden, dass deine Musik nicht wichtige Durchsagen stört.
Wichtig: In U-Bahnzügen sowie anderen BVG Fahrzeugen ist das Musizieren nicht erlaubt – sorry „Hit-the-Road-Jack“-Dude! Und egal, ob du Lady Gaga oder Horst Dieter heißt, auftreten darfst du nur mit einer entsprechenden Genehmigung.
Welche Instrumente darf ich zum Musizieren in der BVG benutzen?
Tatsächlich kannst du nicht mit jedem Instrument dein Rockstar-Debüt bei der BVG machen. Erlaubte Instrumente sind:
Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang.
Auch Tonwiedergabegeräte dürfen zum Einsatz kommen. Egal, welches Instrument du nutzen möchtest, deine Musik sollte in normaler Lautstärke gespielt werden. Denn so sehr man am liebsten alle vier Jahreszeiten auf dem Akkordeon anhören würde, will man auch die nächste U-Bahn nicht verpassen.
Und ja, theoretisch kannst du all diese Instrumente auf einmal spielen, so ungefähr würde das aussehen:

Nochmal schlechte Nachrichten für Mr. Hit-the-Road-Jack: Blechblasinstrumente bekommen keine Genehmigungen. Das bedeutet, dass Trompeten, Saxofone, Waldhörner und Co. von der U-Bahn und BVG Standorten fernbleiben sollten.
Wo kann ich eine Musikgenehmigung für die BVG beantragen?
Eine Musikgenehmigung kannst du dir immer mittwochsmorgen im BVG-Kundenbüro (Erhöhtes Beförderungsentgelt Fahrausweiskontrollen) zwischen 08-12 Uhr abholen. Wichtig zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um unser BVG-Kundenzentrum an der Vorderseite des Gebäudes handelt, sondern um das Büro an der Rückseite (offizielle Adresse: An der Michaelbrücke, 10179 Berlin).
Eine Genehmigung gilt für Musikgruppen mit bis zu drei Personen und kostet 10 Euro pro Tag. Früher konnte man die Musikgenehmigung auch als Fahrkarte benutzten, doch das ist seit 2019 nicht mehr der Fall. Deswegen: bitte vergiss nicht, immer einen gültigen Fahrschein dabei zu haben!
Zusammenfassung
So sehr Trompetenklänge und musikalische Höchstleistungen in der U-Bahn auch zu Berlin gehören, wir bitten um Rücksichtnahme miteinander und darum, dass du nur in den vorhergesehenen Standorten mit angemessener Lautstärke und mit Genehmigung auftrittst. Eine Musikgenehmigung kannst du dir immer Mittwochvormittag abholen und kostet 10 Euro pro Tag. Wir wünschen dir Hals und Beinbruch und einen erfolgreichen Start in deine Karriere als Popstar!