Werbung, wohin das Auge fährt!

Wer steckt hinter der Werbung bei der BVG?

Das Thema Werbung kann dir im BVG-Kosmos in zwei unterschiedlichen Formen begegnen: Zum einen wirbt die BVG für eigene Themen, etwa zu Tickets, Services oder Kampagnen. Zum anderen finden sich werbliche Inhalte in der BVG von externen Unternehmen oder Organisationen auf Plakaten, digitalen Bildschirmen, Fahrzeugen und weiteren Werbeflächen der BVG wieder.

Wichtig ist: Für diese beiden Formen von Werbung bei der BVG existieren unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Über eigene Informations- und Werbekampagnen sowie entsprechende Inhalte entscheidet die BVG selbst. Die Vermarktung der Werbeflächen für externe Werbekund*innen sowie deren inhaltliche Bespielung hat die BVG dagegen an vertraglich gebundene Vermarktungspartner vergeben.

Um genau diese Form, also sämtliche Werbeaktivitäten, die von externen Unternehmen, Institutionen etc. bei der BVG geschalten werden, geht es in diesem Blogbeitrag.

Wo gibt es im BVG-Kosmos Werbung?

Werbung findest du überall im Berliner Nahverkehr. Zu den wichtigsten Werbeformaten gehören:

  • Fahrzeugaußenwerbung: Großformatige Werbemotive auf Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen, die überall im Stadtgebiet ins Auge fallen.
  • Fahrzeuginnenwerbung: Plakate und digitale Anzeigetafeln im Inneren der Fahrzeuge, die gezielt von den Fahrgästen gesehen werden.
  • Werbeflächen in den U-Bahnhöfen: Plakatwände, digitale Bildschirme und weitere Werbeformate innerhalb der Stationen, die eine große Zahl an Passanten erreichen.
  • Wartehallen: Werbeflächen an Haltestellen und Wartehallen im gesamten Stadtgebiet.
  • Das Berliner Fenster: Videospots auf den Monitoren des Fahrgastfernsehens in den U-Bahnen.

Wie steht die BVG zu externen Webeinhalten und wer spielt die Werbung in der BVG aus?

Wichtig vorab: Die BVG steht für Offenheit, Respekt, Vielfalt und ein demokratisches Miteinander. Die BVG ist jedoch nicht Absender von Werbe- oder Kampagneninhalten, sondern stellt lediglich die Fläche zur Verfügung. Das heißt: Inhalte auf diesen Flächen stellen keine inhaltliche Positionierung der BVG dar. Die Vermarktung der Werbeflächen in unseren Fahrzeugen und Anlagen erfolgt durch vertraglich gebundene Partner auf Grundlage geltender rechtlicher und vertraglicher Regelungen. Auf diese Regelungen wird jedes Werbemotiv durch unsere Vermarktungspartner geprüft. Zu unseren Vermarktungspartnern gehören WallDecaux, DIE DRAUSSENWERBER GmbH und das Berliner Fenster.

Welche Regeln gelten für Werbung bei der BVG?

Für Werbung im öffentlichen Raum, und damit auch in Bussen, Bahnen und U-Bahnhöfen, gelten klare Regeln.

Als öffentliches Unternehmen ist die BVG an Grundrechte gebunden. Dazu gehören unter anderem die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb müssen die BVG und ihre Vermarktungspartner allen potenziellen Werbekunden grundsätzlich einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen ermöglichen.

Entscheidend für eine Ablehnung der Werbung ist allein, ob die Werbung gegen geltende Gesetze oder verbindliche Werbestandards verstößt. Nicht zulässig sind beispielsweise gesetzeswidrige, diskriminierende, sexistische oder gewaltverherrlichende Werbeinhalte.

Das wird vor jeder Werbeschaltung gründlich geprüft und bedeutet in der Praxis:

  • Wird ein Verstoß festgestellt, darf die Kampagne nicht ausgehängt werden.
  • Wird kein Verstoß festgestellt, wird die Buchung zugelassen.

FAQs BVG Werbung

1. Wer vermarktet die Werbeflächen in der BVG?

Die Vermarktung der Werbeflächen für externe Werbekund*innen hat die BVG an vertraglich gebundene Vermarktungspartner vergeben. 

2. Was genau machen die externen Vermarkter?

Die externen Vermarkter:

  • gewinnen Werbekund*innen
  • planen und buchen Kampagnen
  • prüfen Werbeinhalte anhand gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben
  • organisieren Produktion und Platzierung der Werbung

Sie sind dabei an dieselben rechtlichen Vorgaben gebunden wie die BVG.

3. Welche Flächen werden von externen Vermarktern vermarktet?

Zu den wichtigsten Werbeformaten gehören:

  • Fahrzeugaußenwerbung: Großformatige Werbemotive auf Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen, die überall im Stadtgebiet ins Auge fallen.
  • Fahrzeuginnenwerbung: Plakate und digitale Anzeigetafeln im Inneren der Fahrzeuge, die gezielt von den Fahrgästen gesehen werden.
  • Werbeflächen in den U-Bahnhöfen: Plakatwände, digitale Bildschirme und weitere Werbeformate innerhalb der Stationen, die eine große Zahl an Passanten erreichen.
  • Wartehallen: Werbeflächen an Haltestellen und Wartehallen im gesamten Stadtgebiet.
  • Das Berliner Fenster: Videospots auf den Monitoren des Fahrgastfernsehens in den U-Bahnen.

4. Wie sucht ihr aus, wer Werbung machen darf?

Grundsätzlich können alle Werbetreibenden die Werbeflächen im BVG-Kosmos nutzen. Voraussetzung ist, dass das konkrete Werbemotiv den geltenden gesetzlichen, vertraglichen und werberechtlichen Vorgaben entspricht und nicht gegen klar definierte Ausschlussgründe verstößt. Das wird vor jeder Werbeschaltung umfassend rechtlich geprüft. 

5. Warum könnt ihr den Vertrag mit euren Vermarktern nicht einfach kündigen?

Verträge sind immer rechtlich bindend und in diesem Fall auf längere Zeit angelegt. 
Eine Kündigung ohne rechtliche Grundlage wäre unzulässig und könnte erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.  

6. Warum wird bestimmte Werbung nicht abgelehnt, manche aber schon?

Werbemotive können dann abgelehnt werden, wenn ein rechtlicher Ausschlussgrund vorliegt, z. B.:

  • diskriminierende Inhalte
  • gesetzeswidrige Inhalte
  • parteipolitische Werbung

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Ablehnung rechtlich nicht möglich.

7. Wie passt Werbung Dritter zu den Werten der BVG (z. B. Diversität & Inklusion)?

Die BVG ist und bleibt so vielfältig wie die Stadt, für die sie fährt. Wir stehen klar und aus Überzeugung für Offenheit, Respekt, Vielfalt und ein demokratisches Miteinander ein. Als Mobilitätsanbieter für ganz Berlin sind wir für alle Menschen da.  

Wichtig ist uns deshalb: Werbung Dritter ist nicht gleichzusetzen mit der Haltung der BVG. 

Fazit

Zusammengefasst kannst du also sehen, dass Werbung in der BVG allgegenwärtig ist. Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Über ihre eigenen Informations- und Werbekampagnen entscheidet die BVG selbst, die Vermarktung der Werbeflächen für externe Kund*innen erfolgt hingegen durch vertraglich gebundene Partner.  

Wichtig ist: Werbung auf den Werbeflächen der BVG ist nicht automatisch mit der Haltung der BVG gleichzusetzen. Die veröffentlichten Inhalte stammen von den jeweiligen Werbekund*innen und werden vor der Schaltung auf Grundlage geltender gesetzlicher, vertraglicher und werberechtlicher Vorgaben geprüft. Ob eine Werbung geschaltet werden darf, entscheidet sich dabei nicht nach persönlicher oder politischer Zustimmung oder Ablehnung, sondern allein danach, ob das konkrete Werbemotiv gegen geltende Gesetze oder verbindliche Werbestandards verstößt.