Kurz erklärt: Das Messer- und Waffenverbot
Seit dem 01.05.2025 sind Messer, die unter das Waffengesetz fallen, in unserer Nutzungsordnung verboten. Mit dem Messer- und Waffenverbot ist es seit dem 17.07.2025 in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten, jegliche Messer und andere Waffen mit sich zu tragen. Das neue Verbot schafft also eine zusätzliche Rechtsgrundlage und ist allumfassender. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen.
Unter dem Verbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- (handelsübliche Pfeffersprays mit Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ sind ausgenommen und dürfen mitgeführt werden) und Signalwaffen. Die verbotenen Gegenstände sind nicht nur in unseren Fahrzeugen verboten, sondern auch in unseren Gebäuden und Bahnsteigen. Bei Verstoß drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Wer kontrolliert das Verbot?
Unsere Kolleg*innen im Fahrdienst und in der Sicherheit sind darauf vorbereitet, potenzielle Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen und umsichtig zu handeln. Die Sicherheit aller Fahrgäste steht dabei an oberster Stelle. Wird beobachtet, dass jemand ein Messer mit sich führt oder damit hantiert, werden umgehend die Polizei und unsere eigenen BVG-Sicherheitskräfte informiert. Nur die Polizei ist für Taschen- und Personenkontrollen zuständig und kann diese nun auch verdachtsunabhängig durchführen.
Wichtig: Solltest du dich in einer Situation befinden, in der du dich nicht sicher oder bedroht fühlst, sei es durch Messer, Waffen oder etwas ganz anderes, dann kannst du dir jederzeit über unsere Notruf- und Informationssäule per Knopfdruck Hilfe holen.
Ich bin von Beruf Koch, darf ich meine Küchenmesser jetzt nicht mehr mitnehmen?
Keine Angst, es gelten Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, die Messer zur Arbeit mitnehmen müssen. Dazu zählen Menschen die in der Polizei, Feuerwehr oder Gastronomie arbeiten. Auch ein neu verkauftes Messer ist nicht verboten, sofern es noch verpackt ist. Zuletzt kann ein Messer auch als Ausrüstungsteil für Sport oder die Jagd transportiert werden, hier solltest du aber alle Regeln des Waffengesetzes beachten. Das Messer muss allerdings immer gut verpackt transportiert werden.
Meine Freundin hat Geburtstag und ich soll Kuchen samt Kuchenmesser bringen, was jetzt?
Natürlich wäre es uns am liebsten, wenn du das Kuchenmesser einfach zuhause lässt. Sollte es aber gar nicht anders gehen, dann musst du das Messer gut verpackt transportieren, sodass es nicht zugriffsbereit ist. Nicht zugriffsbereit bedeutet, dass du mehr als drei Handgriffen benötigst, um das Messer zu erreichen. Das würde in diesem Fall also bedeuten, dass du das Kuchenmesser nicht einfach lose in einer Jutetasche transportieren kannst, es muss zusätzlich nochmal verpackt werden.
Fazit
Das neue Waffen- und Messerverbot gilt nicht nur für die BVG, sondern für den ganzen ÖPNV in Berlin. Mit dem Verbot ist es untersagt Waffen und Messer jeglicher Art in unseren Fahrzeugen sowie Bahnhöfen zu tragen, es sei denn du erfüllst eine der wenigen Ausnahmen. Weitere Informationen sowie FAQs findest du hier.