Aber ein Anrecht darauf, sich mit seinem Fahrrad zur Hauptverkehrszeit in eine bereits gut gefüllte Bahn zu quetschen und dabei womöglich über die frisch geputzten Schuhe von Opa Ernst zu fahren, besteht nicht. Wir appellieren daher an euer Verständnis: Wenn es mal voll wird, lasst bei Bedarf dem Kinderwagen oder dem/der Rollstuhlfahrer*in den Vortritt. Zur Hauptverkehrszeit müsst ihr meist auch nicht länger als 5 Minuten auf den nächsten Zug warten. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme liegt immer bei unserem Fahrpersonal. Ich darf also mein Fahrrad in die U-Bahn nehmen, ja? Ja, du darfst.
Der Klassiker: Warum eigentlich nicht in den ersten Wagen? – (Weil unser Fahrpersonal hin und wieder die Lautsprecher testen sollen/wollen.)
Nein, der Grund ist eigentlich ganz einfach. Der erste Wagen ist grundsätzlich für unsere mobilitätseingeschränkten Mitreisenden reserviert. Auch muss unser Fahrpersonal jederzeit die Tür aus der Fahrerkabine in den Fahrgastraum öffnen können. Dies kann zum Beispiel in einer Notsituation erforderlich sein und dabei wäre euer Fahrrad, so klein es auch sein mag, ein Hindernis und Sicherheitsrisiko. Gleiches gilt, als kleiner Hinweis an alle Umzugshelfer*innen, für alle sperrigen oder schweren Dinge (u.a. Betten, Tresore, Waschmaschinen). Steigt daher bitte mit euren Rädern nur in die dafür vorgesehenen und speziell gekennzeichneten Wagen und stellt sie in die dafür vorgesehenen Bereiche. Pro Wagen sind nur zwei Fahrräder zugelassen. Diese Regelung ist in eurem Interesse getroffen worden, damit es bei einem Zu- oder Ausstieg nicht zu unnötigem Gerangel kommt und euer Lieblingsrad beschädigt wird oder sich gar jemand verletzt. Aus dem gleichen Grund bitten wir euch auch, stets euer Fahrrad festzuhalten, um es vor plötzlichem Umkippen oder eigenständigem Losradeln zu sichern.
Nun mache ich einen Radausflug mit meiner Familie oder meinem Freundeskreis und wir sind mehr als zwei Personen. Wir können doch sicherlich zusammen einsteigen, oder?
Leider nein, auch hier gilt: Maximal zwei Fahrräder pro Wagen. Vorschlag: Stellt einfach sicher, dass jeder weiß, wann ihr wieder aussteigen möchtet, und teilt euch auf.
Wann ist ein Rad ein Rad?
Ob nun der klapprige Drahtesel mit rostiger Kette oder das moderne Rennrad mit allen Extras: Jeder hat eine eigene Vorstellung von dem Wort “Fahrrad” und so natürlich auch wir. Als Fahrräder gelten bei uns zweirädrige und einsitzige Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor, aber dafür gerne mit Elektro-Hilfsmotor (Pedelec). Auch zweirädrige fahrradähnliche Roller und sogar elektrische Tretroller mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt werden akzeptiert.
Die Akkus eurer Elektrokleinstfahrzeuge dürfen während der Beförderung aber weder entnommen, geladen noch anderweitig genutzt werden. Eine Beförderung von Fahrrädern mit mehr als zwei Rädern, Lastenfahrräder oder sonstige motorisierte Fortbewegungsmittel werden aus sicherheitstechnischen Gründen ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Fahrradanhänger jeglicher Art.
Übrigens, ein Kleinkinderfahrrad mit einem Felgendurchmesser von maximal 12,5 Zoll (31,75 Zentimeter), ein vollständig zusammengefaltetes Klappfahrrad oder ein vollständig zusammengeklappter Roller gelten bei uns als Handgepäckstücke. Passt bitte nur auf, dass ihr niemanden behindert oder sogar in Gefahr bringt und achtet auf eine adäquate Gepäcksicherung.
Fazit
Ob ihr nun mit Rennrad oder BMX unterwegs seid, euer Fahrrad ist uns auf den Fähren, in der Tram und U-Bahnen immer willkommen. Bitte denkt dabei an einen gültigen Fahrausweis für euer Rad und nehmt besondere Rücksicht auf die anderen Fahrgäste. Merkt euch: Maximal zwei Fahrräder pro gekennzeichneten Wagen sind vorgesehen, lasst unseren mobilitätseingeschränkten Mitbürger*innen im ersten Wagen den Vortritt und versperrt unserem Fahrpersonal nicht den Zugang in den Fahrgastraum.