Bereits 1974 wurde der letzte Glimmstängel im Bus der BVG aufgepafft. Nun hat sich seit 1974 im Rauchwesen einiges getan und Rauch brauch nicht zwangsläufig mehr ein Feuerzeug.
ABER: Egal, ob klassisches Rauchen oder auch das moderne Vapen und Dampfen, was durch Elektronische Zigaretten und ähnlichen Geräten erzeugt wird, es gilt ein striktes Rauchverbot.
Dieses gilt für:
- Fahrzeuge der BVG
- Bahnhöfe der BVG
- Umsteigetunnel
- Aufzüge
- Treppenaufgänge
und sonstigen Einrichtungen der BVG.
Sollte die Option des Rauchens, Dampfens oder Vapens bestehen, dann ist dies ausdrücklich NUR in den dafür entsprechend gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt.
Sich daran zu halten ist ratsam, denn die Missachtung wird seitens der BVG mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro verhängt. Dieses Bußgeld kann bei wiederholtem Verstoß kumulativ erhoben werden.
Näheres dazu und wo genau sich das Rauchverbot herleitet, findet ihr in unserer Nutzungsordnung.
Fazit
Das Rauchverbot hat selbstverständlich den Hintergrund, sowohl die Sicherheit wie auch das Wohlbefinden all unserer Fahrgäste sicherzustellen. Jede Person, die BVG-Anlagen betritt oder nutzt, erkennt die Nutzungsordnung an und verpflichtet sich, diese auch einzuhalten.