Die allgemeine Mitnahme von Tieren in der BVG
Allgemein gilt, dass dein Tier die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden und andere Fahrgäste nicht belästigen darf. Denn du weißt zwar, dass dein Flauschfreund anderen Menschen nichts tut und nur spielen will, aber es gibt trotzdem Fahrgäste mit einer Tierangst oder Allergie, auf welche Rücksicht genommen werden muss. Letzendes obliegt die Entscheidung unserem Fahrpersonal, ob ein Tier im Einzelfall mitgenommen wird oder nicht. Es kann leider vorkommen, dass in bestimmten Verkehrsmitteln zu bestimmten Fahrplanzeiten die Mitnahme verweigert wird.
Die Mitnahme von Hunden in der BVG
Wenn dein Haustier in ein geschlossenes Behältnis wie eine Transportbox passt, dann kann es kostenfrei mitfahren. Dies gilt auch für deinen Hund. Anderenfalls darf ein Hund nur angeleint und mit geeignetem Maulkorb mitfahren. Viele Haustierbesitzer*innen sehen ihr Haustier an, wie andere ihre Kinder, so auch wir: Wenn dein Hund nicht in der Transportbox mitfährt, dann ist ein ermäßigtes Ticket (sprich Kinderfahrschein) erforderlich.
Eine Ausnahme bieten selbstverständlich Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde. Denn hierbei handelt es sich um speziell ausgebildete Hunde, die einen wichtigen Job haben und dürfen dementsprechend jederzeit kostenfrei mitgeführt werden. Auch die Maulkorb- und Anleinpflicht ist für sie aufgehoben – selbst wenn sie sich noch in Ausbildung befinden.
Mitnahme von Kleintieren in der BVG
Ähnliches gilt auch für die kleinen Flauschis: Sofern dein Kaninchen, deine Katze, deine Schildkröte etc. in einem sicheren, geschlossenen Behältnis wie einer Transportbox transportiert werden können, dürfen sie (kostenfrei) mitfahren. Das Behältnis muss dabei so beschaffen sein, dass dadurch weder andere mitreisende Personen noch ihre mitgeführten Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren und Co. beeinträchtigt werden. Die Mitnahme einer Transportbox ist kostenfrei.
Zusammenfassung
Wie du also sehen kannst, darfst du mit deinem Haustier auch mit der BVG fahren, sofern du ein paar kleine, aber feine Regeln beachtest. Kleintiere und kleine Hunde sollten in einem sicheren Behältnis untergebracht werden, große Hunde dürfen nur angeleint und mit Maulkorb sowie gültigem Fahrschein fahren. Ausgenommen sind Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde. Abschließend noch eine Bitte: Egal, wie menschlich ihr eure tierischen Begleiter seht, Tiere gehören nicht auf den Sitzplatz – das dürfen nur echte Menschen.