Ein Exkurs:
Schauen wir ins Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort lesen wir, dass kein Mensch wegen
- der Rasse oder ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
benachteiligt werden darf.
Die genannten Gründe stehen ebenso im Gesetz und sollen Benachteiligungen verhindern.
Das AGG ist deshalb so wichtig für uns alle, weil es betroffenen Personen einklagbare Rechte einräumt, sollte eine Diskriminierung auf Grund von einem der oben genannten Merkmale stattgefunden haben. Haben Betroffene eine Diskriminierung erlebt, haben sie ein Beschwerderecht.
Mit der BVG unterwegs: Was Fahrgäste berichten
Neben eurer Beförderung haben wir stets ein offenes Ohr für alle eure Anliegen. Das geschieht im persönlichen Kontakt ebenso via Telefon, E-Mail und Social Media. Ein respektvoller Umgang ist uns jederzeit wichtig. Wir stehen für die Gleichwertigkeit aller Menschen – und das nicht nur in Form eines Sitzmusters. Die Realität zeigt, dass es dennoch zu Diskriminierungsvorwürfen kommen kann.
Häufige Beschwerdegründe die bei uns in diesem Zusammenhang eingehen sind:
- Keine barrierefreien Zugänge an Haltestellen/U-Bahnhöfen oder in Fahrzeugen
- Vorbeifahrten oder Missverständnisse beim Einstieg/Ausstieg
- Fahrausweiskontrollen
- Verfrühungen/Verspätungen
- Beförderungsbedingungen, oft Mitnahme von Speisen und Getränken, Tieren, Fahrrädern oder Gegenständen
Solltet ihr eine Diskriminierung erleben, raten wir euch, frische und detaillierte Erinnerungen in einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten. Dazu gehören die klassischen „W-Fragen“ (Was? Wann? Wie? Wo? Wer?), sowie die Fragen, wer für das Handeln verantwortlich war und ob es Zeug*innen zum Vorfall gibt.
Wie wir mit Diskriminierungsbeschwerden umgehen
Eure Vorwürfe bezüglich Diskriminierungen nehmen wir sorgfältig auf. In unserem Team gibt es speziell geschulte Kolleg*innen, die sich als Anti-Diskriminierungsteam mit höchster Priorität um eure Anliegen kümmern und bei der Aufklärung unterstützen. Wenn uns eine Beschwerde erreicht, fordern wir umgehend eine Stellungnahme an. Führungskräfte setzen sich dann mit den Beteiligten in einem Personalgespräch zusammen und dokumentieren die Sichtweisen der betreffenden Mitarbeitenden. Wenn diese Stellungnahme bei uns eingeht, informieren wir euch über die Aussage des Personals. Sollten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles getan haben, ihr aber weiterhin Hilfe benötigen bzw. mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, verweisen wir aktuell an die Ombudsstelle des Landes Berlin.
Wir schauen hin und nicht weg.
Das Thema Diskriminierung machen wir auch im Unternehmen sichtbar. Durch Maßnahmen wie beispielsweise aufklärende Schulungen für unsere Mitarbeitenden oder interne Prozessoptimierungen packen wir es an. Wir sind offen zu euch: Beschämenderweise können vereinzelt Diskriminierungen stattgefunden haben – wir sind nicht perfekt, wir sind an dem Thema dran und gehen jedem Verdachtsfall nach. Begleitet und unterstützt uns auf unserem Weg
Fazit
Die Gründe, weshalb sich ein Mitmensch diskriminiert fühlt, sind vielfältig. Es gibt in diesem Zusammenhang kein „richtig“ oder „falsch“. Das Gefühl benachteiligt worden zu sein, kann niemandem abgesprochen werden. Wir wissen nie, was unserem Gegenüber widerfahren ist und warum die Person fühlt, wie sie fühlt. Wir sind auch nicht in der Position, darüber zu urteilen.