Pilotprojekt:
Bodycams

Der Name bringt es direkt auf den Punkt: Am Körper angebrachte Kameras. Am 11.03.2024 startete die BVG mit dem neuen Pilotprojekt “Bodycams”, welches für mehr Sicherheit und zur Aufklärung von Vorfällen dienen soll. Das Projekt wird jetzt ein Jahr lang mit mehreren Sicherheitsstreifen an Schwerpunktbahnhöfen laufen. Der Einsatz solcher Bodycams an sich ist ziemlich simpel, soll jedoch mit großer Wirkung der Gewaltprävention und wenn notwendig der Beweissicherung durch die Dokumentation des Einsatzgeschehens dienen. 

Warum werden zukünftig Bodycams eingesetzt? 

Der Einsatz von Bodycams hat nicht nur die Beweissicherung zum Hintergrund, sondern soll vordergründig vor allem der Gewaltprävention dienen. Studien gehen davon aus, dass sie deeskalierend wirken, das Sicherheitsempfinden seitens der Fahrgäste erhöhen und bei Gewalt- und Straftaten durch objektive Beweise der Videoaufzeichnung aus nächster Distanz die Fälle besser aufklären können. Ob sie sich auch in der Praxis bewähren, wollen wir nun herausfinden.

Selbstverständlich steht auch der Schutz unseres Sicherheitspersonals mit im Fokus. Durch die erkennbare Kamera am Körper des Sicherheitspersonals soll in aggressiven Momenten eine Straftat oder Körperverletzung gegen unsere Kolleg*innen bereits vorab verhindert werden, da sich der Gegenüber einer eventuellen Aufnahme durch die sichtbare Kamera bewusst wird. Eine Armbinde mit dem Aufdruck „Video Bodycam“ weist zudem deutlich sichtbar auf das Gerät hin. Die Teams werden vorab geschult und zu Datenschutzthemen aufgeklärt.

Was ist mit dem Datenschutz? 

Natürlich gibt es Regeln und Gesetze, die beim Einsatz der Bodycams eingehalten werden müssen. Aus Datenschutzgründen dürfen die Bodycams vom Sicherheitspersonal nur in wenigen Situation aktiviert werden und das muss auch laut und deutlich angekündigt werden. Sprich, die Kameras laufen nicht kontinuierlich und nehmen auch nicht wahllos Personen und Geschehnisse auf. Sollte es zu Aufnahmen kommen, werden diese spätestens nach Ablauf von 48 Stunden gelöscht. Für Zwecke der Beweissicherung erforderliche Bildsequenzen müssen von den Ermittlungsbehörden (also Polizei) angefragt werden und werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Unser barrierefreier Flyer (PDF) für weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Transparenz.