Starten wir mit einer Rechenaufgabe:
Auf einer Strecke mit 20 U-Bahnhöfen wird an jeder Station für 30 Sekunden die Tür aufgehalten. Die roten Lampen leuchten auf, das unverkennbare Signal tönt und die Türen befinden sich im Schließvorgang. Aufgabe: Wieviel Verspätung entsteht auf der gesamten Strecke? *
- A) 2 Minuten
- B) 5 Minuten
- C) 10 Minuten
Hintergründe der neuen Nutzungsordnung der BVG
Auch wenn die Causa „Tür aufhalten“ nicht der alleinige Grund für unsere Verspätungen ist, so trägt sie doch einen ganz wesentlichen Teil dazu bei. Neben der Verspätung ist das ständige Kräftemessen mit unseren Nachzügler*innen einer der Gründe, weswegen sich unsere Türen nach ein paar Mal Armdrücken in den unangekündigten Streik begeben. Teils müssen ganze Waggons zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen werden, was wiederum bedeutet, dass womöglich Züge im Betrieb fehlen. Unterm Strich: Blöd für alle.
Um sich schützend vor unsere Türen zu stellen, Verletzungen zu vermeiden (ja, manchmal sind unsere Türen stärker), Verspätungen zu verringern und dem unnötigen Kräftemessen endlich ein Ende zu setzen, tritt ab dem 1. Mai 2025 eine neue Regel in unserer BVG Nutzungsordnung in Kraft:
Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe von 50 Euro.
Weitere Änderungen in der BVG Nutzungsordnung
Und wenn wir schonmal dabei sind die Nutzungsordnung anzupassen: Messer gehören für uns in die Küche. Ebenfalls zum 01. Mai 2025 übernehmen wir aus den geltenden Beförderungsbedingungen die Waffengesetz-Regelung in die aktuelle Nutzungsordnung. Demnach ist Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, das Betreten der Anlagen und die Nutzung der Verkehrsmittel untersagt. Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs wird es hier zukünftig weitere Anpassungen geben, um die Sicherheit für unsere Fahrgäste zu erhöhen.
Hier findest du folgend unsere aktualisierte BVG Nutzungsordnung (auf Deutsch): Nutzungsordnung – Hinweise für Fahrgäste | BVG
Das war’s auch schon.
Zusammenfassung
Kurz und knapp: Türen aufhalten kann ab 01. Mai 2025 mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro belegt werden. Messer sind Waffen und haben bei uns nichts zu suchen.
*Richtig! C) 10 Minuten