Wie ist der Stand der Dinge?
Das Berliner U-Bahnnetz besteht aus insgesamt 175 U-Bahnhöfen, wovon aktuell 143 Bahnhöfe stufenlos erreichbar sind. Von den 143 Bahnhöfen sind insgesamt 134 mit Aufzügen und acht mit Rampen ausgestattet. Insgesamt 131 U-Bahnhöfe verfügen bereits über ein taktiles (also ertastbares) Blindenleitsystem. Nun stehen wir vor der großen und wichtigen Aufgabe, die noch verbleibenden U-Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten. Dies soll in den kommenden Jahren geschehen. Daran arbeiten unsere Fachleute mit vollem Einsatz.
Wichtig ist, dass auf allen Bahnhöfen auch die Höhe der Bahnsteigplatte an die U-Bahnfahrzeuge angepasst wird, damit ein Einstieg ohne nennenswerte Kante oder Stufe möglich ist. Ein Blindenleitsystem sollen, neben den Aufzügen, natürlich auch alle Stationen erhalten.
Seitens der BVG sind alle notwendigen Planungsleistungen bereits in Auftrag gegeben. Das bedeutet, dass für alle Standorte die Genehmigungsverfahren laufen (Plangenehmigung gemäß Personenbeförderungsgesetz). Wir sind also bereit!
Bürokratie, Denkmalschutz, Regularien, Gartendenkmäler u.v.m.
So weit so gut. Aber so simpel, wie der nun anstehende Umbau vielleicht zu sein scheint, ist es leider oft nicht. Zum Beispiel sorgen die Abstimmungen mit ca. 50 betroffenen Verwaltungen und Institutionen häufig für Veränderungen unserer Planungen, wodurch jedoch häufig ein Zeitverzug entstehen kann.
Hier ein kleiner Überblick, warum es manchmal leider länger dauert:
• Standortuntersuchung
Die geeigneten Standorte für den Einbau von Aufzügen bringen auf Grund baulicher Gegebenheiten einen großen Abstimmungsbedarf mit sich. Für die BVG erfolgen Abstimmungen u.a. mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB), der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Bezirksamt (Tiefbauamt, Grünflächenamt, etc.), den Leitungsverwaltungen und teilweise mit der Denkmalschutzbehörde. Damit beginnen die sehr zeitintensiven Planungen und Gutachten.
• Brandschutz
Aufgrund der im Jahr 2016 neu eingeführten Technischen Richtlinie Brandschutz (TR Brand) mussten die laufenden und bestehenden Planungen zum Teil stark verändert werden.
Bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau eines Bahnhofes, gilt es seitdem, für alle neuen Anlagen ein umfassendes Brandschutzkonzept zu erstellen.
Dabei entstanden teilweise neue Notwendigkeiten wie z.B. die Schaffung zusätzlicher Zugänge oder Entrauchungsöffnungen. Dies führt oftmals zu umfangreichen Erweiterungen in den Planungsleistungen der Baumaßnahme selbst und letztendlich zu einer zeitlichen Ausdehnung der Maßnahmen.
• Denkmalschutzauflagen
Die aus unterschiedlichen Jahrzehnten entstandenen Bahnhöfe der Berliner U-Bahn sind durch die Berliner Geschichte gekennzeichnet und viele stehen unter Denkmalschutz. Hinzu kommt, dass Bahnhofsanlagen oder ihre Zugänge in Gartendenkmälern oder in geschützten Gebäudeensembles teilweise integriert sind. Dies erfordert eine detaillierte und langwierige Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Einige Bahnhöfe wurden auch im Laufe der vergangenen Jahre erst unter Denkmalschutz gestellt und mussten somit während bereits bestehenden Planungsphasen neu bewertet werden.
• Statik der Bestandsbauwerke
Viele der älteren U-Bahnhöfe haben die dunkelste Zeit Berlins miterlebt. Nicht nur waren einige durch Bombenangriffe völlig zerstört. Auch sind in den Kriegswirren wichtige Bauunterlagen nicht selten verschollen. So zeigt sich manchmal erst bei der Planung eines Aufzugseinbaus, dass der Bahnhof eine Grundinstandsetzung benötigt. Hierdurch können sich die Ausführungen für den barrierefreien Ausbau um mehrere Monate, in seltenen Fällen sogar um mehrere Jahre verschieben.
• Verlegung von Leitungen
Das Verlegen von Leitungen ist häufig ein triftiger Grund für Verzögerung, da diese mit Absprachen und Planungen vor der eigentlichen Umsetzung verbunden sind. Betroffen sind Leitungen sämtlicher Netzbetreiber (u.a. Strom, Gas, Telekommunikation oder Wasser). Leitungsverlegungen können vor der Bauphase einen sehr unterschiedlichen Zeitaufwand, teilweise bis zu 1,5 Jahre mit sich bringen. Hinzu kommen oft parallellaufende Baumaßnahmen Dritter, die zu weiteren Verzögerungen führen können, da nur ein begrenzter Teil einer Straße zeitgleich gesperrt werden darf.
In vielen Fällen erfordert der neue Aufzugsstandort zusätzliche Bauampeln für Fußgängerquerungen von stark befahrenen Straßen sowie Anpassungen benachbarter Ampeln.
• Verfügbare Kapazitäten der Baufirmen
Wir kennen es alle, wenn wir zuhause mal eine*n Handwerker*in benötigen: Die Termine sind rar. Und so geht es uns auch als BVG: In der Regel bewerben sich nur wenige Firmen auf die Ausschreibungen für unseren Bauleistungen. Aktuell planen wir für einige Bahnhöfe den Umbau mit mehreren Aufzügen. Dabei kann es aufgrund der sehr angespannten Marktsituation in der Berliner Baubranche zu Hinauszögerungen kommen.
• Betriebsdurchführung während der Baumaßnahmen
Ihr, also die Fahrgäste, sollt bei einem Umbau natürlich so wenig wie möglich von Einschränkungen betroffen sein. Deshalb finden die für den barrierefreien Ausbau notwendigen Baumaßnahmen in der Regel während des laufenden Betriebes der U-Bahn statt. U-Bahnhöfe bieten meistens nur wenig Platz und räumliche Möglichkeiten, sodass viele Aufzüge und Bahnsteigumbauten nur schrittweise oder in den nächtlichen Betriebspausen erfolgen können. Dies kann auf einzelnen Bahnhöfen bis zu zwei Jahre dauern. Um mehrere Betriebsunterbrechungen nacheinander zu vermeiden, takten wir die Aufzugsneubauten oft zeitlich in ohnehin geplante Sperrpausen anderer Bauvorhaben (z. B. Grundinstandsetzung eines U-Bahnhofes). So müssen unsere Fahrgäste nicht mehrmals hintereinander auf andere Verkehrsmittel ausweichen.
Mit genügend Wille auf der Zielgraden
Barrierefreiheit ist uns eine echte Herzensangelegenheit. Deshalb arbeiten die Fachleute der BVG auf vielen Ebenen daran, alle noch nötigen Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Das Thema ist dabei noch viel umfassender, denn Barrierefreiheit hört nicht bei baulichen Maßnahmen auf. Auch online und in der gesamten Kommunikation ist die BVG selbstverständlich für alle Menschen da und soll auch entsprechend für alle ohne Einschränkungen nutzbar sein. Wir möchten Barrieren abbauen, und lassen uns auch von teilweise zeitaufwändigen Prozessen nicht abhalten. So viel sei sicher! Barrierefreiheit sollte der Standard und nicht die Ausnahme sein.
Seit Mitte September 2022 bieten wir deshalb auch einen neuen und zusätzlichen Service an. Er nennt sich BVG Muva, ist ein On-Demand-Angebot und bietet neben dem Service der Flexiblen Fahrt auch einen Service als Aufzugersatz an. Konkret heißt das: BVG Muva „Aufzugersatz“ bringt unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste zur nächsten Haltestelle, falls ein Aufzug mal außer Betrieb oder noch gar nicht vorhanden ist. Weitere Informationen findet ihr unter BVG.de/BVG-Muva.
Alle Infos zu barrierefreiem Fahren, Mobilitätstrainings und zum Begleitservice des VBB könnt ihr hier finden.
In Bezug auf aktuelle Aufzugsstörungen könnt ihr euch auf BVG.de informieren.