„Oh nein, jemand hat sein Bettgestell vergessen!“:

So gibst du Fundsachen richtig ab

Egal, ob Handy, Teddy oder ein ganzes Bettgestell – sowas ist schneller vergessen als man glaubt. Damit es ein Happy End geben kann und Fundsachen wieder mit ihrem/ihrer Besitzer*in vereint werden können, müssen sie auch richtig abgegeben werden. Wir zeigen dir hier, wo du Fundsachen in der BVG abgeben kannst und was es mit dem Finderlohn auf sich hat.

Wo kann ich Fundsachen in der BVG abgeben?

Wenn du einen verlorenen Gegenstand in einer U-Bahn, Bus oder Straßenbahn findest, dann kannst du ihn beim

  • Fahrpersonal,
  • Sicherheitspersonal,
  • beim Fundbüro direkt oder
  • in einer Verkaufsstelle der BVG

abgeben.

Natürlich kannst du auch jederzeit den gelben Knopf der Notruf- und Informationssäule benutzen, zum Beispiel, wenn du dir unsicher bist, ob das liegengelassene Bettgestell auch wirklich eine Fundsache ist oder womöglich falsch entsorgter Müll.

Zuletzt kannst du Fundsachen auch jederzeit bei der Berliner Polizei abgeben, vergiss dabei aber nicht, die BVG als Fundort anzugeben, damit auch alles in unserem Fundbüro ankommt.

Übrigens: Eine Ausnahme bilden natürlich auch Fundtiere, wie Struppi, Klopfer und Co. Bitte direkt an die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin bringen. Diese hat täglich zwischen 8 und16 Uhr geöffnet und befindet sich auf dem Tierheim-Gelände.

Bin ich verpflichtet Fundsachen abzugeben?

Wusstest du, dass du sogar gesetzlich verpflichtet bist, Fundsachen abzugeben? Auch wenn die Versuchung groß ist, die vergessenen AirPods einfach einzustecken, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 965 steht, dass du einen Fund unverzüglich anzeigen bzw. abgeben musst. Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der weniger als zehn Euro wert ist – die halbe Flasche Bier oder den vergessenen Döner musst du also (bitte) nicht abgeben. Allgemein gilt, dass die BVG keinen Müll o. ä. annimmt.

Show me the Money: Der Finderlohn.

Ehrlichkeit zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus. Denn du hast bei einem Fund ab einem Wert von 50 € bis zu drei Jahre Anspruch auf einen Finderlohn. Das Geld bekommst du in der Regel von dem*der Eigentümer*in ausgezahlt und nicht von der BVG. Wird eine Fundsache sechs Wochen nicht abgeholt, dann kommt sie im Aktionshaus Ulrich Beier unter den Hammer. Der Erlös wird dann drei Jahre auf einem gesonderten Konto zwischengelagert, von dem du dann auch deine Belohnung abbuchen kannst.

Wie viel du letztendlich bekommst, ist von dem Gegenstandwert abhängig und beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Prozent des Wertes. Es lohnt sich also, Fundsachen nicht nur aus der Güte deines Herzens abzugeben.

Zusammenfassung

Jetzt weißt du also, was du tun musst, wenn du das nächste Mal ein Bettgestell in der U-Bahn findest. Hier nochmal die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Wenn du einen verlorenen Gegenstand findest, der mehr als zehn Euro wert ist, dann bist du auch verpflichtet ihn abzugeben.
  • Ist der Fundort die BVG, dann kannst du die Fundsache beim Fahrpersonal, dem Sicherheitspersonal oder in einer Verkaufsstelle abgeben.
  • Ab einem Wert von 50 € hast du auch Anspruch auf einen Finderlohn.